Der Umgang mit Leben im All und Alien-Zivilisationen: Interessante Richtlinien und Überlegungen im irdischen Paragraphen-Dschungel

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Irdische Gesetzte zum "Umgang" mit Leben im All und außerirdischen Zivilisationen (Bilder: NASA / gemeinfrei / Montage: L. A. Fischinger)
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Irdische Gesetzte zum “Umgang” mit Leben im All und außerirdischen Zivilisationen (Bilder: NASA / gemeinfrei / Montage: Fischinger-Online)

Mitte Mai 2018 erschien auf Grenzwissenschaft & Mystery Files derArtikel “Wem gehört eigentlich der Mond?“, in dem es um “lunare Ländereien, irdische Weltraumverträge und Wildwest im All” ging. Vor allem wurde darin auch der Frage nach gegangen, wie und ob die Menschheit ihre Aktivitäten in der Raumfahrt untereinander geregelt und vertraglich abgesichert hat. Und solche Regelungen und Absprachen bestehen durchaus. Aber sie existieren auch für ein anderes Gebiet der Weltraumforschung: Für außerirdisches Leben! Auch hier gibt es Bestimmungen, Konzepte und Vorgaben, wie man sich gegenüber Leben im All verhalten soll. Das gilt für Mikroorganismen innerhalb unseres Sonnensystems ebenso, wie für intelligente Außerirdische aus dem Weiten des Kosmos. Wie sich Wissenschaftler über Verhaltensrichtlinien im Umgang mit außerirdischen Zivilisation und Aliens den Kopf zerbrechen, erfahrt Ihr in diesem Blog-Artikel.


Liebe Freundinnen & Freunde des Phantastischen!

Leben im All

Ob es irgendeine Art von Leben im All gibt, wissen wir nicht mit Bestimmtheit zu sagen und zu belegen. Es ist mehr als Wahrscheinlich, dass es existiert. Und es ist ebenso wahrscheinlich, dass es auch intelligente Zivilisation im Universum gibt. Vielleicht sogar hunderttausende oder Millionen Völker von Außerirdischen im Kosmos.

Gleichfalls besteht sogar die Chance, dass wir innerhalb unseres eigenen Sonnensystems außerirdisches Leben finden könnten. Auf verschiedenen Monden oder auch dem Mars.

Exobiologen und Astronomen sind unlängst von diesen Aussagen überzeugt. Das Thema “Aliens” hat lange schon sein Schattendasein im Bereich der Verschwörungstheoretiker, UFO-Forscher, Science-Fiction und Grenzwissenschaft und Mystery Files verlassen. Es ist in der sogenannten seriösen und etablierten Wissenschaft in sehr weiten Teilen angekommen.

Natürlich war das nicht immer so. Und der Unterschied zu irgendwelchen Mikroorganismen im All und dem Thema UFOs als “Alien-Fahrzeuge” oder Prä-Astronautik ist dabei weiterhin gewaltig.

Trotzdem hat die wissenschaftliche Community zum Teil bereits vor Jahrzehnten Regellungen beschlossen, die man mit diesem Leben im All oder sogar intelligenten Aliens umzugehen gedenke. Das gilt für versehentlich auf der Erde eingeschleppte Bakterien, wie in diesem Posting HIER dargelegt, ebenso wie für Intelligenzen aus dem All.

Sorgen um die Menschheit

Neil Armstrong, Buzz Aldrin und Michael Collins wurden am 20. Juli 1969 zu Legenden, als sie mit “Apollo 11” der NASA auf dem Mond landeten. Während Collins im Mutterschiff von “Apollo 11” verblieb, landeten Armstrong und Aldrin der Landefähre “Eagle” auf dem Mond. Am 21. Juli 1969 um exakt 02:56:20 UTC (= koordinierte Weltzeit) betrat dann Armstrong unseren Erdtrabanten. Aldrin folgte etwas später.

Diese offiziellen Fakten werden auch ein halbes Jahrhundert danach noch als Triumph der Menschheit gefeiert. Die Namen Neil Armstrong, Buzz Aldrin und Michael Collins brannten sich in das kollektive Gedächtnis der Menschheit.

Was den Amerikanern auf dem Mond erwartete, war der NASA im Vorfeld durch andere Weltraummission weitestgehend bekannt. Zumindest im Groben, denn wirklich zu 100 Prozent konnte das kein Wissenschaftler der Welt sagen. Und hier kommt ein vierter Name der “Apollo 11”-Mondlandung ins Spiel, den heute niemand kennt: General Samuel Choran Phillips.

Ein Mann der NASA, der sich im Zuge der Mondlandungen Sorgen um den Fortbestand des irdischen Lebens machte.

Killerbakterien vom Mond

Obwohl unbekannt, war General Phillips in den Jahren 1964 bis 1969 Direktor des “Apollo Manned Lunar Lander Program”. Und er war nicht nur um das Wohlergehen der Astronauten an sich besorgt, sondern um das der gesamten Menschheit. So verfasste Phillips am 8. Juli 1969 einen 51-seitigen “Mission Operation Report” über die “Apollo 11”-Mission und veranlasste darin unter anderem eine Quarantäne für Besatzung und Material nach der Heimkehr zur Erde (mehr dazu in diesem Blog-Artikel HIER).

Im Report mit der Nummer M-932-69-11 heißt es dazu:

Um das Risiko einer Kontamination der Biosphäre der Erde durch Mondmaterial zu minimieren, werden Quarantäne-Maßnahmen durchgeführt. Die Besatzung wird für etwa 21 Tage nach dem Start von der Mondoberfläche unter Quarantäne gestellt.

Außerdem wird das CM (Kommando-Modul, Anm. LAF) nach der Landung unter Quarantäne gestellt. Die Beendigung der CM-Quarantänezeit hängt von den Ergebnissen der Mondprobenanalyse und den Beobachtungen der Besatzung ab.

“Kontamination der Biosphäre” unseres Planeten durch Killerbakterien vom Mond? Theoretisch: Ja! Damit war diese Vorsichtsmaßnahme 1969 sicherlich mehr als angebracht. Immerhin, so schrieb es beispielsweise “Time” am 25. Juli 1969, besteht “die entfernte Möglichkeit, dass sie unbekannte Mondorganismen beherbergen, die das Leben auf der Erde gefährden könnten”.

Die Quarantäne und Dekontamination begann sofort nach der Landung von “Apollo 11” am 24. Juli. Nachdem die Kapsel mit den Astronauten im Pazifik wasserte wurde noch im Wasser damit begonnen. Danach flog man die Astronauten zu dem 24 Kilometer entfernt wartenden US-Schiff “Hornet”. Hier “sperrte” man sie drei Wochen lang in eine mobile Quarantäneeinrichtung.

Die Erde ist (vorerst) sicher

Heute wissen natürlich, dass all diese Vorsichtsmaßnahmen unbegründet waren, da auf dem Mond keine Mikroorganismen existieren, die hätten unseren Planeten verseuchen können. Aber hätte es sie gegeben – hätten sie im schlimmsten Fall jeden Menschen des Planeten umbringen können (s. a. HIER).

Ende April 1971 gab Dr. George Michael Low von der NASA nach drei erfolgreichen Mondlandungen endgültig Entwarnung. So hieß es im “Albuquerque Journal” am 30. April 1971 dazu:

Auf der Grundlage dieser Analyse [der Quarantäne-Informationen von Apollo 14 sowie der Ergebnisse der Apollo 11- und 12-Flüge] haben wir festgestellt, dass es keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Pflanzen im Mondmaterial (…) gibt. Der Ausschuss hat empfohlen, dass weitere Mondmissionen nicht unter Quarantäne gestellt werden dürfen.

Es mag 50 Jahre später naiv erscheinen, was die NASA im Rahmen ihrer Mondlandungen da für einen Aufwand zum Schutz der Erde betrieb. Doch es war alles andere als naiv, sondern das genaue Gegenteil. Erstaunlich ist jedoch der Umstand, dass die NASA erst nach zwei weiteren Landungen sowie der Untersuchung und Quarantäne der beteiligten Astronauten etc. Entwarnung geben konnte.

Das bedeutet nämlich, dass die Flüge von “Apollo 12”, “Apollo 13” (auch wenn nicht auf dem Mond gelandet) und “Apollo 14” durchgeführt wurden, obwohl man da noch immer nicht sicher war, dass dadurch unser Planet nicht kontaminiert wird. Statt abzuwarten, was die “Apollo 11”-Raumfahrer vom Mond theoretisch mitgeschleppt haben könnten, folgte eine bemannte Mondmission nach der anderen …

Die Gesetzgeber in den USA nahmen einst diesen Kontakt mit außerirdischem Leben (gleich welcher Art) ebenso ernst. Sie nahmen 1969 das “Extra-Terrestrial Exposure Law” in den “Code of Federal Regulations” (14 C.F.R. 1211) auf, und übertrugen der NASA damit weitreichende Befugnisse. Mit dieser Regelung konnten Menschen, Tiere, privates Eigentum, Pflanzen oder ganz einfach alle Dinge, die mit etwas Außerirdischem in Kontakt kamen, unter eine Zwangs-Quarantäne gestellt werden.

Anwendung fand dieses Gesetzt offiziell nie und wurde bereits 1977 außer Kraft gesetzt. Ganz gestrichen wurde es aber erst 1991. Ob aber nicht irgendwann doch die Erde mit außerirdischem Material kontaminiert wird, kann definitiv niemand ausschließen.

Weltraumhygiene

Für “irre Gesetzte” ist die USA durchaus bekannt. Doch verschiedene Regelungen und Vereinbarungen sollen nicht nur das irdische Leben und unseren Planeten von irgendwelchen außerirdischen Einflüssen schützen.

Das bekannte Beispiel ist sicher die “Weltraumhygiene”. Denn so kann man die Abkommen der Raumfahrt betreibenden (und anderer) Nationen durchaus bezeichnen, die Raumsonden auf andere Himmelskörper im All schicken. Im Grunde genommen ist es ein ganz einfacher Kodex, der besagt, dass niemand Sonden oder Raumfahrzeuge auf andere Planeten oder Monde landen darf, die nicht bis in den kleinsten Winkel sterilisiert wurden. Möglichst alle irdischen Mikroorganismen müssen vor dem Start einer solchen Missionen abgetötet werden, um eine irdische Kontaminationen fremder Welten zu verhindern.

Ein überaus nachvollziehbarer Schritt. Wenn beispielsweise der Mars oder der Jupiter-Mond Europa eine Biosphäre und damit Leben beherbergen, können diese durch irdische Mikroben irreparabel zerstört werden. Zumindest aber eben kontaminiert und dadurch auch beeinflusst.

Im eigenen Interesse der Forscher wird das auch getan. Beispielsweise wurden die Mars-Landesonden von den beiden NASA-Missionen “Viking” Mitte der 1970ger Jahre mit größter Sorgfalt steril gehalten. Über Stunden wurden sie unter anderem in Öfen geradezu gebacken. Schließlich will kein Exobiologe nach Jahren der Vorbereitung am Ende bei der Suche nach Leben im All eingeschleppte irdische Bakterien finden.

Erste Hygienevorschriften

Solche Vorkehrungen zur Weltraumhygiene werden in diesem Jahr bereits 55 Jahre alt. Im Jahr 1964 hat das “Komitee für Weltraumforschung (COSPAR) die Resolution Nummer 26 veröffentlicht, in der es unter anderem heißt:

Die Suche nach außerirdischem Leben ist ein wichtiges Ziel der Weltraumforschung. Der Planet Mars bietet in absehbarer Zeit die einzige mögliche Möglichkeit, diese Suche durchzuführen. Eine Kontamination dieses Planeten würde eine solche Suche erheblich erschweren und möglicherweise sogar verhindern. 

(Es müssen) alle praktischen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass der Mars bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Suche zufriedenstellend durchgeführt wurde, nicht biologisch kontaminiert ist, und dass die Zusammenarbeit bei der richtigen Planung von Experimenten und dem Einsatz angemessener Sterilisationstechniken für Raumfahrzeuge gewährleistet ist. Dies wird allen Startbehörden für Weltraumsonden vorgeschrieben, um eine solche Kontamination zu vermeiden.

Im Jahr 1964 war zwar an Landungen auf dem Mars technisch noch nicht zu denken, doch sie waren absehbar. Die Raumsonde “Mars 3” der UdSSR schaffte dann auch 1971 die erste Landung auf dem Roten Planten. Fünf Jahre später folgten “Viking 1 & 2” der USA.

Nur drei Jahre nach dieser Resolution wurde auch der schon legendäre Weltraumvertrag der Vereinten Nationen beschlossen. Ein Vertrag, der sämtliche Aktivitäten im Weltraum und auf anderen Himmelskörpern regeln sollte. Von Besitzansprüchen bis zur besagten Weltraumhygiene. Immerhin haben dieses Regelwerk fast 130 Nationen unterzeichnet und knapp über 100 Staaten ratifiziert.

In Artikel IX des Weltraumvertrages heißt es, dass “die Vertragsstaaten nach dem Grundsatz der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung” handeln und “alle ihre Tätigkeiten im Weltraum (…) unter gebührender Berücksichtigung der entsprechenden Interessen aller anderen Vertragsstaaten” ausrichten. Und über den Schutz anderer Welten sowie der irdischen Umwelt selbst heißt es darin:

Die Vertragsstaaten führen Untersuchungen des Weltraums – einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper – durch und erforschen sie. Um ihre schädliche Kontamination und auch nachteilige Veränderungen der Umwelt der Erde infolge der Einführung von außerirdischem Material zu vermeiden, werden alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen getroffen.”

Weltraumethik

Grundsätzlich herrscht in der wissenschaftlichen Community also die Meinung, dass jegliche Art von außerirdischem Leben vor irdischer Kontamination bewahrt werden muss. Für zukünftige Forschungen und Forschergenerationen ebenso wie “aus ethischen Gründen”. Wobei man sich fragen muss, was das für “ethische Gründe” sein sollen. Immerhin sitzt die ethische Messlatte bei Leben aller Art auf unserem eigenen Planeten mehr als nur etwas weit unten.

Mit Blick auf diese Bemühungen ist die Aussage des Physikers Dr. Claudius Gros von der Universität Frankfurt eigentlich sehr erstaunlich. Gros, der sich mit Themen wie Leben im All und interstellare Raumfahrt befasst, sagte Anfang März 2019 in einem Interview unter anderem:

Wenn wir zu einem Planeten, auf dem es nur primitive prokaryotische Bakterien gibt, Bakterien von der Erde bringen, erhöhen wir die Chance, dass sich dort komplexes Leben entwickelt, gewaltig. Das wäre die Sache also wert.”

Mit dieser Aussage warf Dr. Gros einfach mal alle Ansichten und Bemühungen der bisherigen Raumfahrt über den Haufen, wie in diesem Blog-Beitrag HIER dargelegt. Auch wenn man argumentieren kann, dass irgendwelche Bakterien auf dem Mars oder sogar fernen Exoplaneten eben nur Bakterien sind, sollte man mit diesem Thema keinesfalls so leichtfertig umgehen.

Lippenbekenntnisse?

Prinzipiell hat Artikel IX des Weltraumvertrages auch solche Vorhaben geregelt. Denn laut dem Abkommen können die Unterzeichner-Staaten gegen derartige Aktivitäten Beschwerde einlegen. Gleichfalls bei den Vereinten Nationen “eine Konsultation bezüglich der Aktivität oder des Experiments beantragen”, um diese abzuklären. Weiter heißt es:

Wenn ein Vertragsstaat Grund zu der Annahme hat, dass eine von ihm oder seinen Staatsangehörigen geplante Aktivität oder ein von ihm geplantes Experiment im Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, potenziell schädliche Störungen der Aktivitäten anderer Vertragsstaaten bei der friedlichen Erkundung und Nutzung des Weltraum hervorrufen würde (…), führt sie geeignete internationale Konsultationen durch, bevor sie mit solchen Aktivitäten oder Experimenten fortfährt.”

Vernünftige und mehr als sinnvolle Regelungen. Ob sie aber das Papier wert sind, auf dem diese und andere Regeln des Weltraumvertrages stehen, steht auf einem anderen Blatt. Wohlwollende Lippenbekenntnisse, deren wirkliche Überprüfbarkeit und Durchführung in der Realität schwierig sein dürfte. Zieht man dann noch diverse Verschwörungstheorien hinzu, wäre der Weltraumvertrag an sich schlicht ein Witz.

Immerhin, so die unterschiedlichsten Spekulationen, soll es nicht nur geheime Mondlandungen gegeben haben, sondern es soll längst Mars-Basen und auch Stationen auf dem Mond geben. Einige Spekulationen gehen soweit zu behaupten, dass auch Außerirdische hier ihre Finger mit im Spiel haben. Also, dass Aliens mit Menschen hier gemeinsam geheime Weltraumaktivitäten durchführen. Dadurch wären alle (irdischen!) Vereinbarungen, Verträge und Abkommen hinfällig …

Die Menschenwürde der Außerirdischen

Dass der Mensch nicht möchte, dass außerirdische Mikroben unseren Planeten verseuchen und uns als Spezies dabei vielleicht sogar auslöschen, ist nur allzu verständlich. Nicht minder nachvollziehbar ist es, dass für die zukünftige Wissenschaft und Forschung alle Himmelskörper im Sonnensystem und darüber hinaus vor irdischer Kontamination bewahrt werden müssen. Doch im All gibt es mit Sicherheit weit mehr als als nur Mikroorganismen oder fliegende Schleimpilze. Es wir auch intelligentes Leben geben.

Und auch über deren Schutz wird seit Jahrzehnten debattiert. Vor allem natürlich seit dem sich SETI als Suche nach außerirdischer Intelligenz weithin verbreitet hat.

Der Anwalt Andrew G. Haley war vor knapp 60 Jahren der erste, der “gesetzlichen Regeln, die die Beziehungen zwischen verschiedenen Rassen im Universum regeln”, in einem Gesetzt zusammenfasste, dass als “Metalaw” bekannt ist. Veröffentlicht am 8. November 1956 unter dem Titel “Space law and Metalaw – A Synoptic View” in “Harvard Law Record” Nr. 23, als Außerirdische und Zivilisationen im All eigentlich nur Thema bei UFO-Freaks und Science-Fiction-Fans war.

Auch wenn Haley selber und andere dieses Metalaw immer wieder neu formulierten und in Details umarbeiteten, gelten nach diesem universellen Gesetzt folgende Grundprinzipien “des strengen Konzeptes der absoluten Gerechtigkeit”:

  1. Menschen dürfen Außerirdische keinen Schaden zufügen.
  2. Alle Rassen im Universum haben das Recht auf Selbstverteidigung.
  3. Außerirdische haben das Recht auf einen sicheren Lebensraum im All.

Im Kern soll das Metalaw allen außerirdischen Zivilisationen und Spezies unsere irdischen Menschenrechte zubilligen. Ob diese Außerirdischen sich jetzt in einer Entwicklungsstufe von Höhlenaliens befinden oder unendlich weit voraus sind, spielt dabei keine Rolle. Alle Aliens sind vor dem Meta-Gesetzt gleich und haben alle die gleichen Rechte.

Zum Wohle der Außerirdischen

Selbstverständlich gab und gibt es bis heute Kritiken an diesem Metalaw.

Einige Kritiker bemängeln, dass hier das Konzept von “Gut” und “Böse” auf alle Spezies im All angewandt wird. Andere meinen, dass es unsinnig wäre darüber nachzudenken, da niemand sagen kann, ob sich irgendwelche Aliens auch daran halten. Wieder andere argumentieren, dass diese kosmischen Gesetzte uns und unsere Vorstellungen, Ethik und Weltanschauungen in den Mittelpunkt stellen (Anthropozentrismus).

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Alles sicher nicht zu widerlegende Kritikpunkte. Doch darüber nachdenken und philosophieren ist mit Sicherheit nicht falsch. Obwohl wir auf unserer eigenen Welt solche oder ähnliche Regen nicht einmal Ansatzweise bei unserer eigenen Spezies anwenden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen nicht mal wissen, wer bei einem Kontakt mit Aliens für “uns” sprechen wird, scheint so ein Metalaw grotesk. Denn auch das ist eine bisher vollkommen ungelöste Frage, wie in diesem Blog-Artikel HIER und diesem Vortrags-Video bei YouTube HIER dargelegt.

Dennoch wurde bereits 1960 das “Internationale Institut für Weltraumgesetz” (IISL) gegründet. Dieses “International Institute of Space Law” vergibt seit 1961 auch Preise an Personen, die in einem von fünf verschiedenen Bereichen zum Thema Weltraumgesetz Besonders geleistet haben. Und einer dieser Preisträger war 1963 aus Österreich stammende Jurist Dr. Ernst Fasan, der bis heute als Autorität auf dem Gebiet Weltraumrecht gilt.

11 Regeln für alle Alien-Rassen

Fasan hat 1970 das Metalaw von Andrew G. Haley aus dem Jahr 1956 umfangreich neu formuliert, angepasst und erweitert und 11 Kerngesetze ausgearbeitet. Diese diskutiert er in seiner Veröffentlichung “Relations with Alien Intelligences – The Scientific Basis of Metalaw” und fasst sie in folgenden Punkten zusammen:

  1. Jegliche Handlung, die einer anderen Rasse Schaden zufügt, muss vermieden werden.
  2. Jede Rasse hat das Recht, sich gegen jegliche schädliche Handlung einer anderen Rasse zu verteidigen.
  3. Alle intelligenten Rassen im Universum haben prinzipiell die gleichen Rechte und Werte.
  4. Jeder Partner von Metalaw hat das Recht auf Selbstbestimmung.
  5. Das Prinzip, eine Rasse zu erhalten, hat Vorrang vor der Entwicklung einer anderen Rasse.
  6. Es ist kein legaler, sondern ein ethischer Grundsatz, dass eine Rasse der anderen durch ihre eigenen Aktivitäten hilft.
  7. Im Schadensfall hat der Verursacher die Unversehrtheit des Geschädigten wiederherzustellen.
  8. Kein Partner von Metalaw darf eine Unmöglichkeit verlangen.
  9. Es muss keine Regelung des Metalaw eingehalten werden, wenn die Einhaltung zu einem praktischen Selbstmord für die verpflichtete Rasse führen würde.
  10. Metalaw-Vereinbarungen und -Verträge müssen eingehalten werden.
  11. Jede Rasse hat einen Anspruch auf ihren eigenen Lebensraum.

Auch dieser Kodex klingt nicht nur nach Science-Fiction, er ist es auch. Obwohl dahinter keine Science-Fiction-Fans oder UFO-Enthusiasten stecken. Es sind vielmehr ernsthafte wissenschaftliche Überlegungen, die zu derartigen “Gesetzten” führten. Und genauso wie alle anderen Weltraumgesetze, die irgendwelche anderen Spezies im All einschließen, sind sie letztlich doch nur Wunschdenken.

Science-Fiction und Wissenschaft sind natürlich keine sich widersprechende Gebiete, sondern beeinflussen sich gegenseitig. Träumerei und Vordenken ist hier Alltag. Doch ob es jetzt 11 oder 1.111 Regelungen über ein Miteinander der Alien-Rassen mit noch so fundierten, logischen und wissenschaftlichen Argumenten erdacht werden, sind sie wahrscheinlich am Tag X so oder so unnütz …

Interstellare Handesgesetze

Blickt man als an Themen wie Leben im All, Aliens und Grenzwissenschaft & Mystery Files Interessierter auf die etablierte wissenschaftliche Community, wundert man sich nicht selten über deren Arbeiten und Veröffentlichungen. Zynisch ausgedrückt muss man sich teilweise fragen, womit diese eigentlich so alles ihre Zeit und (Steuer-)Gelder verschwenden.

Zum Beispiel auch mit “der Theorie des interstellaren Handel”, deren Regelungen, Besteuerung und Durchführbarkeit. Veröffentlicht hat diese theoretischen Überlegungen der Wirtschaftsprofessor Paul R. Krugman bereits im Juli 1978. Immerhin ein sehr bekannter Experte für Wirtschaft und Handel, der 2008 den Alfred-Nobel-Gedächtnispreises für Wirtschaftswissenschaften verliehen bekam.

In seiner Studie “Die Theorie des Interstellaren Handel” geht Krugman vor allem auch der Frage nach, wie aufgrund der gigantischen Distanzen im Universum ein solcher Handel funktionieren könnte. Viele Lichtjahre müssten hierbei überbrückt werden und damit wäre es “eine sehr zeitaufwändige Investition”. Preis-Leitung eines derartigen Handel wäre innerhalb des Sonnensystems möglicherweise rentabel. “Ist diese Transaktion profitabel”, wenn es um Handel zwischen den Sternen geht, fragt Krugman zurecht.

Handessbeziehungen mit Außerirdischen schloss Krugman vor rund 40 Jahren in seine Überlegungen ebenso mit ein. Er nennt es “Interspezies Transaktionen” von Waren und Kapital. Doch das alles sei “nicht so einfach”, solange wir die Entfernungen im All nicht wesentlich schneller oder mit anderen Technologien überwiesen können. Etwa wie bei “Star Trek”.

Was in seinen Berechnungen und Gedankengängen aber fehlt, sind genaue Ausführungen, ob irgendwelche anderen Zivilisationen mit der Erde überhaupt Handel treiben wollen. Und womit eigentlich. Ebenso, ob Aliens überhaupt Interesse an Kapitel und damit Geld haben. Dies wissen wir heute ebenso wenig wie 1978.

Wenn ich einen Alien töte …

Vor fast fünf Jahren bin ich in diesem Blog-Artikel HIER auf eine andere spekulative aber durchaus spannende Frage eingegangenen: Was droht “gesetzlich gesehen” einem Menschen, der ein UFO mit Aliens landen sieht – und die Außerirdischen daraufhin tötet?

Eine seltsame Frage, die aber letztlich darauf hinauslaufen würde, dass man straffrei davon kommt. Es fehlt ganz einfach in Deutschland die Gesetzesgrundlage, da “die Delikte ‘Mord’ und ‘Totschlag’ jeweils den Tod eines anderen Menschen voraussetzen”, wie damals jemand kommentierte. Außerirdische sind eben keine Menschen und sind im Strafgesetzbuch schlicht und einfach irrelevant. So heiß es damals in einem Kommentar weiter:

Denn tatsächlich gilt, dass eine Strafbarkeit die Existenz eines entsprechenden Gesetzes vor dem Ausüben der Tat voraussetzt.”

So unwahrscheinlich es auch ist, dass jemand gelandete Außerirdische antrifft und dann tötet, es ist ein interessanter Gedanke. Mich erinnert das an “Tötung eines Wirbeltieres” oder auch, dass etwa Hunde juristisch als “Sache” betrachtet werden. Ermorde ich also einen Alien, weil mir zum Beispiel seine ggf. nicht vorhandene Nase nicht passt (juristisch also: “Mordlust”), wäre das Sachbeschädigung?

Auch das ist fraglich, denn muss zur Strafverfolgung eine “Sache” nicht jemanden gehören?

Alien-Invasion und die Folgekosten

Im Juli 2016 befasste sich der Jurist Klaus Hempel für den Sender SWR mit einer nicht minder spekulativen und Frage, wie in diesem Blog-Beitrag HIER berichtet:

Wer zahlt eigentlich wenn Außerirdische angreifen?

Eine Alien-Invasion ist nach den Vorstellungen von Hollywood bekanntlich immer mit enormen bis gigantischen Schäden verbunden. Vermutlich war auch der Film “Independence Day 2: Wiederkehr” der Ideengeber, dass sich der SWR damals die Frage nach den Folgekosten einer solchen Invasion stellte. Zerschießen die Außerirdischen dabei mein Haus oder eines ihrer UFOs stürzt beim Kampf in mein Dach, ist es erstmal ein Fall für die Versicherung, so Hempel.

Weiter schrieb er:

“In Frage kommt zunächst einmal eine Haftung durch die Gebäudeversicherung. Das Problem besteht erst einmal darin, dass es sich bei einem Angriff von Aliens nicht um einen klassischen Fall von Naturgewalt handelt. Insofern bringt es mir nichts, wenn ich mich gegen sogenannte Elementarschäden versichert habe. In den Geschäftsbedingungen der Versicherer ist außerdem vielfach geregelt, dass eine Haftung bei kriegerischen Angriffen von außen nicht besteht, aber: wir haben es hier mit einem Sonderfall zu tun.

Wenn beispielsweise ein UFO versehentlich auf dem Dach landet und dadurch die Immobilie beschädigt wird, liegt ein sogenannter Anprallschaden vor. Der ist in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst. Und gleiches gilt auch für den Absturz von unbemannten Flugkörpern. Und im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kann da eigentlich nichts anderes gelten, wenn mein Haus von einem UFO beschossen wird. Für Beschädigungen an der Inneneinrichtung, also Möbel usw., kann man dann konsequenterweise die Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Und wer sich voll umfänglich versichert hat, der kann sogar die Kosten für die Aufräumarbeiten geltend machen.”

Wer hätte das gedacht? Ob bei einer unwahrscheinlichen aber theoretischen möglichen Alien-Invasion dann aber wirklich Gelder von den Versicherungen fließen, sei einmal dahingestellt. Sofern diese den Angriff überstanden, wären sie so oder so ruiniert …

Spekulationen und SETI

Viele – sehr viele – Spekulationen. Das steht außer Frage. Aber dieser Ausflug in die Welt der Vorschriften und vertraglichen Regelungen von uns Menschen zeigt mehr als deutlich, dass man sich seit Jahrzehnten Gedanken über so was wie eine einheitliche Richtlinie bei diesen Themen macht.

Diverse Bereiche haben hierbei durchaus konsequente Bestimmungen was Leben  im All betrifft. Allen voran die SETI-Forscher. Also jene Astronomen und Wissenschaftler, die mir Radioteleskopen und anderen Technologien nach Signalen von außerirdischen Zivilisation suchen. Irgendwo und irgendwann muss es andere Intelligenzen im All geben oder gegen haben, davon sind sie überzeugt. Man muss deren Signale und Spuren im Universum “nur” finden.

Auch wenn SETI-Astronomen seit Jahrzehnten vergeblich nach diesen eindeutigen Botschaften von Aliens suchen, haben sie längst Regelungen für den Tag X getroffen. Keiner der Beteiligten darf beim Empfang eines Signales einer Alien-Zivilisation diese Information einfach eigenmächtig an die Öffentlichkeit geben. Erst nach einer mehrfachen Bestätigung des Signals durch weiterer Teleskope und Astronomen und nach Absprache untereinander. Der gesamte Vorgang ist klar strukturiert und gegliedert.

Was aber in unserer Welt wohl nicht zu regeln sein wird ist, wer diesen Aliens in Namen der Menschheit was antwortet. Jeder Staat, jede Gruppe, jede Religion und jede Gesellschaft hat mit Sicherheit hierzu ihre eigenen Ansichten und Wünsche.

Ich denke jedoch, dass ausnahmslos alle Gesetzte, Regelungen und jeder Kodex und jeder guter Wille eines Tages im Sand verlaufen werden …

Was denkst DU darüber? Diskutiere gerne bei Facebook mit.

Euer Jäger des Phantastischen

Lars A. Fischinger

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