Wem gehört eigentlich der Mond? Über (meine!) lunaren Ländereien, irdische Weltraumverträge und Wildwest im All

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Wem gehört eigentlich unser Mond? Zum Teil mir, oder? (Bild: gemeinfrei)
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Wem gehört eigentlich unser Mond? Zum Teil mir, Lars A. Fischinger, oder? (Bild: gemeinfrei)

Unser Mond begleitet die Erde nun schon Milliarden Jahre und es ist Jahrzehnte her, dass gerade mal ein Dutzend Menschen ihn betraten. Eigentlich ein öder, trockener und lebensfeindlicher Himmelskörper,  den wir gerade bei Vollmond prachtvoll am Himmel seinen Bahnen ziehen sehen. Kann dieser nächtliche Begleiter der Menschheit eigentlich irgendjemanden gehören? Oder irgendein anderer Himmelskörper? Angesichts der Tatsache, dass es Raumfahrt gibt, Menschen und Raumsonden ins All fliegen, irdische Nationen “Weltraumverträge”  unterzeichnet haben und es Grundstücke auf Mond & Co. scheinbar offiziell zu kaufen gibt, eine berechtigte Frage. Immerhin nenne auch ich selber umfangreiche Ländereien auf dem Mond mein Eigentum. Oder?  In diesem Artikel erfahrt Ihr alles über diese “Weltraumverträge”, die vermeintlichen Schlumpfwinkel darin und was das Grundbuchamt von San Francisco mit anderen Planeten zu tun hat.


Liebe Freundinnen & Freunde des Phantastischen!

Wem gehört der Mond?

Jahrzehnte schon reist der Mensch in das nahe All und schickt Raketen und Satelliten in den Himmel. Längst ist das eine alltägliche Routine.

Das war aber nicht immer so!

Zu Beginn des Weltraumzeitalters wurden eine ganze Reihe internationale Vereinbarungen und Verträge unterzeichnet, die die Nutzung des Weltraums um seiner Himmelskörper regeln sollten. Der bekannteste ist hier sicher der “Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper”, den man allgemein als “Weltraumvertrag” bezeichnet.

Etwa 100 Staaten haben ihn 1967 unterzeichnet und für Deutschland gilt dieser Vertrag seit dem 10. Februar 1971. Jedoch kommen immer wieder neue Staaten hinzu, die diesen oder nachfolgende Verträge anerkennen. Etwa Nachzulesen auf der Internetseite des “Büro für Weltraumangelegenheiten” der Vereinten Nationen.

Am Titel des Vertrages erkennt man schon, was hier geregelt werden sollte: Vor allem die friedliche Nutzung des Alls und ebenso, dass keine Nation einen Himmelskörper wie etwa den Mond “besetzten” kann. Im damaligen “Kalten Krieg” eine durchaus angebrachte Vereinbarung der Nationen der Erde.

Des weiteren wurde in diesem “Weltraumvertrag” auch beschlossen, dass militärische Manöver oder sogar Militär-Raumbasen im All und Mond-Basen untersagt sind. Auch ist jeder Staat für Schäden haftbar, die von Objekten ausgehen, die vom jeweiligen Land in das All gebracht wurden. Stichwort: Weltraumschott.

Dazu gab es 1972 eine vertragliche Erweiterung. Das “Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände”. Auch hier ist der Name Programm. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass beispielsweise ein ausgedienter Satellit bei seinem Absturz auf die Erde ein Haus zerstört, ist es nicht ausgeschlossen. Genau für solche – aber auch viele andere Fälle – wurde dieses Abkommen geschlossen.

Ergänzend zu diesen Regelwerken kam der 1984 unterzeichnete und ratifizierte “Mondvertrag”. Dazu schreibt Wikipedia zusammenfassend beispielsweise:

"Deep Space Gateway" nach den Plänen der NASA und Roskosmos: Die erste bemannte Raumstation um den Mond soll ab 2022 gebaut werden (Bild: NASA)
“Deep Space Gateway” nach den Plänen der NASA und Roskosmos: Die erste bemannte Raumstation um den Mond soll ab 2022 gebaut werden (Bild: NASA)

Sein Ziel ist es, sämtliche Eigentumsansprüche im Weltraum der internationalen Gemeinschaft – oder allen Menschen gleich – zur Verfügung zu stellen. Während der Weltraumvertrag dies bereits für die Regierungen geregelt hat, sieht der Mondvertrag dieses Ziel auch bei Unternehmen und Privatpersonen.

Niemand darf privilegiert werden durch persönlichen Besitz im All. Stattdessen sollen alle Menschen und Unternehmen die gleichen Möglichkeiten erhalten, die Ressourcen und wissenschaftlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Damit wären also auch Firmen und einzelne Privatpersonen völkerrechtlich nicht in der Lage zum Beispiel Grundstücke auf dem Mond zu verkaufen. Denn solche Angebote gibt es bereits seit sehr vielen Jahren im Netz.

Grundstücke auf dem Mond

Ich selber habe spaßeshalber und der schönen “Besitzurkunden” wegen vor vielen Jahren zwei Grundstücke auf dem Mond gekauft (Stückreis: 79 DM). Gesehen oder betreten habe ich meine umfangreichen Ländereien auf unserem Erdtrabanten allerdings noch nie. Obwohl mir die Lage meines lunaren Grundbesitzes damals “urkundlich” mitgeteilt wurde, sah ich bisher von einer Überprüfung der Grundstücke ab.

Somit kann ich nicht sagen, ob da oben alles soweit in Ordnung ist. Ich weiß auch nicht, ob meine staubigen Ländereien nicht schon lange erneut verkauft wurden …

Lars A. Fischinger bzw. Grenzwissenschaft und Mystery Files ist also ein Großgrundbesitzer auf dem Mond? Die Antwort ist gar nicht so einfach, wie man denken könnten. Den “Mondvertrag” haben haben gerade mal rund 20 Staaten unterschrieben und ratifiziert, was fraglos mehr als dürftig ist. Er gilt damit grundsätzlich als gescheitert. Zumal die Unterzeichner-Staaten nicht einmal ein eigenes Weltraumprogramm haben. Von bemannten Missionen ganz zu schweigen.

"Neues" NASA-Foto von Apollo 17 aufgetaucht: hat die USA die Mondlandungen doch gefälscht? (Bild: NASA)
VIDEO: “Neues” NASA-Foto von Apollo 17 aufgetaucht: hat die USA die Mondlandungen doch gefälscht? (Bild: NASA)

Beispielsweise haben Länder diesen Vertrag anerkannt, die man wohl als letztes mit Raumfahrt oder sogar Mondflügen in Verbindung bringen würden. Etwa Marokko, Peru, Rumänien oder die Türkei. Es fehlen tatsächlich bei den Unterzeichnern alle raumfahrenden Nationen der Erde. Angefangen (damals!) von der Sowjetunion und den USA.

Und doch ist jedes Dokument, dass belegen soll, man haben Grundstücke und Land auf dem Mond (oder Mars, Venus etc.) gekauft, nur ein Stück Papier. Keine Nation, die den “Mondvertrag” oder den “Weltraumvertrag” unterzeichnet hat, wird diese Papiere anerkennen.

Hier aber kommen “schwammige” Gesetzte und Rechtsprechungen ins Spiel, aus denen eben ein derartigen Handel mit Weltraumgrundstücken geboren wurde. Wie kaum anders zu erwarten stammen sie aus den USA.

Wildwest im All!

Im Jahr 1848 führte die USA im Zuge des Goldtausches in Kalifornien das als Claim bekannte “Bergrecht” ein. Erst in Kalifornien, dann legalisierte es der der Kongress der USA im Jahr 1866. Die Regelung eines Claim im Wilden Westen besagt, dass sich jeder öffentliches Land abstecken kann, um dort nach Bodenschätzen zu suchen. Eine Regelung, die sicher aus vielen “Western” bekannt ist und bis heute gilt.

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Voraussetzung in den USA bei diesem Claimrecht ist, dass der an diesem Land Interessierte seinen Claim öffentlich bekannt gibt. Im Wilden Westen geschah dies zum Beispiel durch Aushänge. Legt niemand Widerspruch ein, gehört dieses öffentliche Land fortan der Person, die diesen Claim abgesteckt hatte. Auf Grundlage dieses alten Claimrecht der USA beanspruchte 1980 Dennis Hope Grundstücke im Weltall, die er beim Grundstücksamt in San Francisco einreichte.

Tatsächlich bekam Hope dort von einem Beamten den Zuspruch für diese außerirdischen Claims auf Mond, Mars, Venus etc. Fortan trieb er damit Handel und in den Medien wurde er für diese geniale Geschäftsidee nicht selten gefeiert. Auf den “Besitzurkunden”, die die Grundstückkäufer von ihm unterzeichnet  bekommen, wird genau auf diese Genehmigung aus San Francisco verwiesen. So verkauft Hope kosmische Ländereien unlängst weltweit über Franchise-Unternehmen.

Hat er dazu wirklich das Recht? Nein!

“Öffentliches Land” und Bergbau im All

Gleichgültig auf irgendeinem Mond im Sonnensystem, auf dem Mars oder auf unserem Mond vor der Haustür – nirgendwo gilt das Recht der USA. Das aber wäre Voraussetzung, dass hier eine Privatperson Claims beanspruchen kann. Zwar haben die USA den “Mondvertrag”, der eben verhindern soll, das Privatpersonen Grundstücke wie auf dem Mond beanspruchen, nicht unterschrieben, aber den vorherigen “Weltraumvertrag” von 1967.

In diesem heißt es bekanntlich klar und deutlich, dass kein Staat der Erde sich Grundstücke im Weltraum aneignen kann. Privatbesitz wie Grundstücke oder ein Claim wurzeln im Gebiet eines unabhängigen Staates. Ein Claim ist öffentliches Land, dass zu einem Staatsgebiet gehört. In diesem Fall den USA.

Durch das oben genannte Claimrecht kann nun dieses im Staatsbesitz befindliche Gebiet in den Besitzt einer Einzelperson übertragen werden. So, wie es das Amt in San Francisco im Fall der Weltraumgrundstücke des Dennis Hope tat.

Hier hätte die USA erst einmal das Recht haben müssen, Mondgrundstücke auf eine Privatperson zu überschreiben. Weder Mond noch sonst ein Himmelkörper sind Staatsgebiet der USA als Unterzeichner des “Weltraumvertrages” und können damit auf wem auch immer übertragen werden.

USA: Das Universum gehört uns! Die USA wollen die Hoheit über den Weltraum per Gesetz für sich beanspruchen … (Bild: NASA / gemeinfrei / Montage: Fischinger-Online)
Die USA wollen die Hoheit über den Weltraum per Gesetz für sich beanspruchen … (Bild: NASA / gemeinfrei / Montage: Fischinger-Online)

Ein Problem, dass sich durchaus in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft auch beim Thema Rohstoffabbau im All wiederholen wird. Nicht wenige Menschen, Firmen aber auch die NASA träumen seit Jahrzehnten von Bergbau im All. Zum Beispiel auf Asteroiden. Gold, Platin, Nickel, Eisen, Kobalt und mehr können man wirtschaftlich auf Asteroiden gewinnen, so Raumfahrt-Enthusiasten. Vielleicht sogar auf dem Mond das auf unserem Planeten seltene Gas Helium-3, das für Kernreaktoren ein hervorragender Brennstoff ist.

Am 25. November 2015 hat der US-Kongress zumindest schon mal ein Gesetzt für den kommerziellen Wettbewerb im All verabschiedet. Ausdrücklich auch für den zukünftigen Bergbau im All, wie am 2. Dezember 2015 auf diesem Blog HIER berichtet.

Zweifellos allerdings hatte Dennis Hope mit seinem Weltraumländereien eine geniale Geschäftsidee. Völkerrechtlich gesehen auch nicht mehr. Dass Besitzer von Weltraumgrundstücken (wie ich) aber diese Käufe wirklich für verbindlich und vollkommen abgesichert halten, ist wohl eher unwahrscheinlich. Nette Ideen, mehr nicht …

Euer Jäger des Phantastischen

Lars A. Fischinger

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