Die “UFO-Akte des Deutschen Bundestages” war lange Zeit ein Streitfall für die Gerichte. Die Ausarbeitung des “Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages” wollte Berlin partout nicht veröffentlichen. Man muss, so eines der Argumente, einen “Wissensvorsprung” vor dem gemeinen Bürger haben. Vor einigen Wochen sprach das Bundesverwaltungsgericht Leipzig jedoch ein Urteil gegen die Bundesregierung und ihre Geheimhaltung. Die […]