Dem Deutschen Volke? Der Bundestag kämpft weiter gegen die Veröffentlichung ihrer "UFO-Akten"

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Der Deutsche Bundestag heuerte mit dem Geld der Steuerzahler Staranwälte und Rechtsgutachter an, um die Herausgabe einer Ausarbeitung zum Thema UFOs und außerirdisches Leben mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ seiner Wissenschaftlichen Dienste zu verhindern. Das Verwaltungsgericht in Berlin hatte im Dezember 2011 dazu einem Kläger Recht gegenen, der diese Papiere unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz einsehen wollte, worüber auf diesem BLOG mehrfch beriuchtet wurde (hier, hier und hier). Doch der Bundestag sperrt sich weiterhin dagegen. Welche Aussagen bzw. Kenntnisse der deutschen Autoren und Wissenschaftler rechtfertigen diesen Aufwand an Steuergeldern? Dazu ein neues Interview-Video von Exopolitik.


Von Exopolitik
und Lars A. Fischinger

Hallo, Ihr Lieben und Freundinnen & Freunde des Phantastischen!

Das Thema „Der Bundestag und die Außerirdischen“ ist und bleibt spannend. In meinem Buch „Verbotene Geschichte“ und in Artikeln habe ich bereits mehrfach auf dieses Thema hingewiesen. Etwa auf offiziellen Anfragen aus dem Bundestag selbst an die Regierung in Sachen UFOs & Co. Und natürlich verweist auch die Exopolitik immer wieder auf Themen im Zusammenhang mit dem UFO-Phänomen und weltweiten Regierungen. Im Begleittext bei YouTube zu dem Video unten heisst es von Exopolitik zu dem interessanten Fall der „Deutschen UFO-Akten“ (siehe auch dieses Video von 3sat): 

Im Dezember 2011 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Grundsatzurteil zur Informationsfreiheit: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (Az: VG 2 K 91.11). Dem Kläger – einem Berliner Bürger – sprachen die Richter das Recht zu, eine bis dato zurück gehaltene UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste einzusehen. Das Dossier trägt den Titel: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ (s. a. hier). Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte das Urteil. Im Parlament gehe es schließlich darum, die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Dies bedeute auch, „dass Gutachten, die beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben und mit Steuermitteln bezahlt worden sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“ Doch zur Akteneinsicht kam es nie – denn die Bundestagsverwaltung ging in Berufung.

Mit Steuergeldern gegen Regierungstransparenz

Damit das UFO-Dossier der Wissenschaftlichen Dienste geschlossen bleibt, investiert die Bundestagsverwaltung erhebliche Steuermittel: Für den am 13. November 2013 vor dem OVG Berlin-Brandenburg anstehenden Berufungsprozess hat die Bundestagsverwaltung eigens eine internationale Staranwaltskanzlei engagiert. Außerdem gab sie ein Rechtsgutachten in Auftrag, in dem u.a. die Auffassung vertreten wird, dass Bundestagsabgeordnete einen „Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern“ haben müssten, und es ganz allein an ihnen liege, „ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen“. Wie viel den Steuerzahler dieses Rechtsgutachten gekostet hat, bleibt ebenfalls geheim — denn die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft und beruft sich auf das „Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis“.

Sind die Erkenntnisse der Wissenschaftler des Bundestags wirklich so brisant, dass sie unter erheblichem Einsatz von Steuergeldern geheim gehalten werden müssen?

Der Berufungsprozess findet am 13. November 2013 um 9:00 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt (Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12).

Bitte auf das „Play-Symbol“ klicken.
Mehr Vidos hier.


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      (Walter-Jörg Langbein, 1993 in „Die großen Rätsel der letzten 2500 Jahre“)

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