Rückschlag für die UFO-Sekte RAEL-Bewegung in der Schweiz

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Neuenburger Plakatverbot für UFO-Sekte war EMRK-konform

Das Verbot für eine Plakat-Aktion der UFO-Sekte Raël ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat bestätigt, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt worden ist.

Die Neuenburger Behörden hatten der Raël-Bewegung 2001 die Bewilligung für eine Plakat-Aktion verweigert. Stein des Anstosses war nicht das Plakat selber. Das Verbot erfolgte vielmehr wegen der fett aufgedruckten Adresse der Raëlianer-Homepage, auf der die Vereinigung ihre Ideen propagiert. 
Seit über 15 Jahren kenne ich nun die UFO-Sekte RAEL. 1999 habe ich dieser in dem Buch “UFO-Sekten” mit Roland M. Horn ein ganzes umfangreiches Kapitel gewidmet. Und auch später berichtete ich darüber (ja, ja – auch in der BILDzeitung ) bzw. wurde dazu interviewt. Stichwort “Kinderklon-Firma der Sekte” oder auch “UFO-Sekte will Hitler klonen” …
Tja – un nun machen sie in der Schweizer Presse mal wieder von sich reden.

 In dem Video hier erzähle ich wie ich dazu kam “UFO-Sekten” mit Horn zu schreiben.

Siehe auch meinen Beitrag zu der RAEL-Sekte hier bei Facebook


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