Eigentlich vergeht kaum ein Tag, an dem ich nicht bei YouTube bin. Nicht nur, weil ich seit dem Sommer 2012 dort meinen Channel „Grenzwissenschaft & Mystery Files“ betreibe, dessen 5-jähriges Jubiläum ich am 10. Juni mit einem Meeting feiern werde. Ich sehe dort auch gerne Musik-Videos oder sweet Clips von Tieren etc. Nun aber greift seit einiger Zeit eine Veränderung der Richtlinien bei YouTube um sich, die die Werbeeinblendungen in den einzeln Videos und damit auch mich selber betrifft. Hier erkläre ich Euch detailliert, was es genau mit diesen Veränderungen auf sich hat, die einige YouTube-Filmer hart getroffen hat – und vor denen ich ich bereits vor Monaten in einem Video warnte … natürlich bei YouTube.
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Liebe Freundinnen & Freunde des Phantastischen!
Am 11. Juni 2012 startete ich mit meinem Kanal zu den Mysterien und Rätseln der Welt bei YouTube. Fünf Jahre gibt es also sehr bald zu feiern – und wird mit Euch auch gefeiert. Mehr dazu HIER und in dem Video HIER.
Möglicherweise hat es der ein oder andere von Euch mitbekommen, dass auf der Videoplattform seit einiger Zeit ein „groß Reinemache“ um sich greift. In sozialen Netzwerken wie Facebook wurde darüber schon mehr als hitzig debattiert, was Google (YouTube gehört zu Google) da wieder treibt. Grundsätzlich ist das sehr leicht erklärt. Aber dann wieder doch nicht.
Steinreich durch YouTube-Werbung?
Ich selber habe inzwischen rund 280 Videos bei YouTube online und darf mich bald über 16.000 Abonnenten freuen, die meine Filme bisher rund 3,9 Millionen mal angesehen haben. Für einen derart speziellen Kanal mit einer so speziellen Zielgruppe, eben die Freundinnen und Freunde des Phantastischen, kann sich das durchaus sehen lassen.
Wie unzählige YouTuberInnen auch, lasse ich durch Google/YouTube vor, während oder am Ende meiner Videos auch automatisch Werbung schalten. Dabei handelt es sich um das gleiche „Werbe-System“, das auch hier auf diesem Blog automatische Werbung einblendet. Bei Videos ab 10 Minuten kann man bei der Video-Plattform auch kleine Clips vor den Filmen einblenden lassen. Das sind diese Werbefilme, die man dann nach einigen Sekunden „überspringen“ kann.
Doch wir wollen hier nicht zu sehr ins Detail gehen.
Viele von Euch haben mit Sicherheit schon einmal am TV irgendwelche YouTube-Stars oder „Kult-YouTuber“ gesehen. Berichte über Filmemacher, die durch Werbung dort in ihren Videos Unsummen Geld verdienen oder von denen gemunkelt wird, die haben längst finanziell ausgesorgt etc. Das trifft auf die ein oder anderen Videokünstler mit Sicherheit zu. Vor allem aber auch deshalb, da sie im Hintergrund Kooperationen und Firmen als Werbepartner haben. Es sei ihnen vollends gegönnt!
Die meisten YouTube-Filmemacher sind aber „kleine Lichter“ wie ich mit „Grenzwissenschaft & Mystery Files„. Die Werbeeinnahmen stehen dabei in keiner Relation zum (Zeit-)Aufwand. Und sobald beispielsweise ein Meeting kommt, das ich besuche und auf dem ich auch Videos drehe, bin ich froh, wenn meine Unkosten und die Kosten für den Blog sich ausgleichen.
Und da kommen nun die Richtlinien und Vorgaben von Google/YouTube für Werbung ins Spiel.
10.000 Klick$ – sonst nix
Es gab eine Zeit, da musste ein YouTube-Kanal-Betreiber mindestens 10.000 Zugriffe auf seinem Kanal haben, um in den erlauchten Kreis der sog. „Partner“ der Plattform aufgenommen zu werden. Erst dann bestand die Chance vernünftig auf seinem Channel Werbung einbauen zu lassen. Das war, obwohl auch ich selber erst mal die Zugriffe erreichen musste, auch vollkommen OK.
Diese „Hürde“ will YouTube aber nun wieder einführen. Als YouTube die 10.000-Videoaufrufe-Regel für Werbung im Jahr 2012 fallen ließ, hat die Werbung laut YouTube dort überhand genommen. Also in den letzten fünf Jahren. Unter anderem begründet YouTube seine Entscheidung mit dem Verstoß gegen Video-Urheber:
„Heutzutage verdienen mehr Videomacher als jemals zuvor ihren Lebensunterhalt auf Youtube. Mit dem Wachstum haben wir aber auch zunehmend Fälle von Missbrauch gesehen, bei denen gute, originelle Videos von anderen neu hochgeladen wurden, um damit Einnahmen zu generieren.“
In der Tat ist mir das auch sehr oft aufgefallen, dass erfolgreiche Videos (gleich welcher Art auch immer) von anderen Nutzern kopiert und selber hochgeladen werden. Die neue bzw. alte Regel wird das nicht verhindern. Sie verhindert jedoch den finanziellen Anreiz dieser „Neu-Uploader“, da YouTube so die Videos/Kanal besser prüfen kann.
Immerhin, dass kann man leicht vergessen, hat YouTube eine ganze Palette an Richtlinien. Nicht nur für die Voraussetzung von Werbung, sondern auch für die Inhalte der Videos an sich. Und natürlich auch für die Community dort untereinander.
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Klickt man sich durch das Angebot der dortigen Videos, wird jeder auf – sagen wir – zweifelhafte Filme stoßen, die Werbung enthalten. Das soll nun eben anders werden. Im Zweifel: keine Werbung und damit keine Einnahme und kein Anreiz für den Uploader. Schaut man sich die oben verlinkten Richtlinien an, lesen sie sich durch und durch vernünftig und grundsätzlich kann man dem eigentlich nur beipflichten.
Doch jetzt das „Aber“.
„Nicht werbefreundlich“: Großputz bei YouTube?
Blicken wir in die von Google bereitgestellten „Richtlinien für werbefreundliche Inhalte“ haben wir sogleich ein Problem. Videoinhalte, die voll und ganz den YouTube-Richtlinien „entsprechen, sind nicht immer auch für Google-Werbung geeignet“, heißt es dort. Das heißt also, dass man ein ganz tolles Video produziert hat, an dem es nichts weiter zu meckern gibt, kann es trotzdem nicht für Werbung zugelassen werden. Unter anderem, so Google weiter:
„Zudem haben Werbetreibende eigene Standards und Anforderungen, was Inhalte anbelangt.„
Nur leider kennt die niemand …
Nachvollziehbar sind Vorgaben, dass beispielsweise Video-Titel und -Beschreibungen oder die Titelbilder jugendfrei sein müssen. Und sie dürfen nicht „unangemessen“ sein. Aber was ist dieses „unangemessen“? Auch das gibt Google/YouTube seinen Video-Machern mit auf dem Weg:
„Als ’nicht werbefreundlich‘ gelten unter anderem die folgenden Inhalte:
- Sexuell anzügliche Inhalte (z. B. teilweise Nacktheit und sexueller Humor)
- Darstellungen von Gewalt (z. B. schwere Verletzungen und Ereignisse, die im Zusammenhang mit gewalttätigem Extremismus stehen)
- Unangemessene Ausdrücke (z. B. Belästigungen und obszöne bzw. vulgäre Äußerungen)
- Positive Darstellung von Drogen und gesetzlich geregelten Substanzen (einschließlich Verkauf, Konsum und Missbrauch)
- Umstrittene oder heikle Themen und Ereignisse (z. B. Krieg, politische Konflikte, Naturkatastrophen und tragische Vorfälle) – auch, wenn keine expliziten Bilder gezeigt werden
(…) YouTube behält sich das Recht vor, frei über die Monetarisierung von Videos zu entscheiden und die Monetarisierungsfunktion für Kanäle zu sperren, die unsere Richtlinien wiederholt durch ihre Videos verletzen.„
Ich glaube kaum, das irgendjemand hier Einwände haben wird, wenn Videos, in denen vulgär geflucht wird oder Gewalt zu sehen ist, keine Werbung genehmigt bekommen. Doch was ist mit dem letzten Punkt – der der umstrittenen und heiklen Themen?
Der „Gummiparagraph“ von YouTube
Wann ist ein Thema heikel? Wann umstritten? Umstritten ist die gesamte Grenzwissenschaft ja eigentlich auch und damit meine Themen bei YouTube. Dazu hatte ich beispielsweise am 23. Dezember 2016 ein Video online gestellt, in dem ich der Frage nachging: „Die Fake-News Jagd: Facebook, Politik & Medien gegen Falschmeldungen. Auch zur Grenzwissenschaft?“
Obwohl YouTube explizit „Krieg, politische Konflikte, Naturkatastrophen und tragische Vorfälle“ nennt, kenne ich inzwischen einige Kanäle, die von der Werbesperre betroffen sind. Jedoch sind es vor allem solche, die eben politisch heikle Themen aufgreifen, was auch den Bereich Verschwörungstheorien berührt. Dabei ist es auch interessant, dass man nicht einmal Fotos oder Filme zu diesen Themen zeigen muss. Es reicht unter Umständen vollkommen wenn über diese „heiklen Themen“ gesprochen wird.
Auch wenn fraglos der Begriff „Verschwörungstheorie“ längst ein Kampfruf der etablierten Medien geworden ist, traf die Ergänzung der Video-Richtlinien doch tatsächlich auch sechs Videos auf meinem Mystery-Kanal. Schaut Euch mal diesen Screenshot aus meinem dortigen Video-System an. Hier erkennt man ganz klar, welche Video-Themen von mir plötzlich nicht mehr für Werbung geeignet sind:
Das dort angeführte Video mit JFK wurde übrigens nie für Werbung freigegeben. Warum weiß ich bis heute nicht. Ich habe damals das Video 3 oder 4 Mal geschnitten – vergeblich.
Doch eindeutig reicht YouTube inzwischen auch nur ein leiser Hauch von „politischen Themen“ um dort Werbung zu streichen. Warum aber das 1. und 4. Video in dem Bild oben auf der Liste stehen, ist mir noch nicht ganz klar. Ich habe bisher jedoch dort noch nicht selber genauere nachgesehen.
Aber immerhin betrifft diese neue Werbe-Regel zum Glück auch nur 6 meiner 280 Videos auf meinem Kanal.
Damit nicht genug: Es gibt bei YouTube ein Vielzahl von Kanälen, auf denen die BetreiberInnen Sequenzen von irgendwelchen Video-Games einstellen. Das heißt, dass man dort diesen beim Spielen zusehen kann. Und bei vielen dieser Games gehört Gewalt zum festen Bestandteil. Sei es, dass der Spieler Aliens, Monster oder Menschen während des Spieles „beseitigen“ muss…sie ist definitiv vorhanden.
Fliegen nun auch bald diese Zocker-Videos aus der „werbefreundlichkeit“?
Euer Jäger des Phantastischen
Lars A. Fischinger
(Geschäfts-E-Mail: [email protected])
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