Gericht hat in letzter Instanz entschieden: Die UFO-Akten des Bundestages müssen freigegeben werden. (Video auf YouTube)

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Die "UFO-Akte" des Bundestages muss freigegeben werden (Bild: gemeinfrei / L.A. Fischinger)
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Die “UFO-Akte” des Bundestages muss freigegeben werden (Bild: gemeinfrei / L.A. Fischinger)

Nach Jahren der Klagen durch alle Instanzen ist es nun dem UFO-Forscher Frank Reitemeyer gelungen, von der Bundesregierung die Herausgabe ihrer „UFO-Akten“ zu erzwingen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 26. Juni 2015 entschieden, dass Arbeiten des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Deutschen Bundestages unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. So ist die Regierung nun als Behörde verpflichtet auch ihr Dossier über UFOs freizugeben. Alles dazu in einem Video auf meinem YouTube-Kanal zur Grenzwissenschaft.

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Von Lars A. Fischinger

Hallo, Ihr Lieben und Freundinnen & Freunde des Phantastischen!

Sieg für die UFO-Forschung. Oder besser gesagt: Sieg für die Informationsfreiheit der Bürger Deutschlands. Denn nicht nur die „UFO-Akte“ des Bundestages muss nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sondern auch Arbeiten, die Karl-Theodor zu Gutenberg bei seiner „Doktorarbeit“ benutzte. Die Papiere des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Deutschen Bundestages sind damit für Jedermann frei …

Mehr dazu in diesem Mystery-Video.

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