Gericht hat in letzter Instanz entschieden: Die UFO-Akten des Bundestages müssen freigegeben werden. (Video auf YouTube)

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Nach Jahren der Klagen durch alle Instanzen ist es nun dem UFO-Forscher Frank Reitemeyer gelungen, von der Bundesregierung die Herausgabe ihrer „UFO-Akten“ zu erzwingen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 26. Juni 2015 entschieden, dass Arbeiten des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Deutschen Bundestages unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. So ist die Regierung nun als Behörde verpflichtet auch ihr …

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